
KOSTEN
Privatversicherte & Beihilfeberechtigte
Ich rechne nach GOP - Gebührenordnung für Psychotherapeuten - ab, inklusive der seit Juli 2024 gültigen Analogziffern, üblicherweise 2,3 facher Satz und stelle die Rechnung an Sie, welche Sie anschließend bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen
Sie können sich direkt bei Ihrer Krankenkasse über die konkreten Rahmenbedingungen einer Psychotherapie informieren. Z.B. Wird eine bestimmte Stundenanzahl pro Jahr übernommen? Sind die "Probatorischen Sitzungen" genehmigungspflichtig? Wieviele "Sprechstunden" werden übernommen? ...
Nennen Sie mir die Ihnen bekannten Informationen gerne im Erstkontakt.
Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Versicherte
Je nachdem bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind kann es mehr oder weniger kompliziert sein eine Therapie über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren (KEV) durchzuführen. Da ein Therapiebeginn schwerer planbar ist, kann ich nicht zu jederzeit neue Patient:innen über das KEV aufnehmen. Am besten Sie informieren sich schon einmal vorab über das KEV, z.B. hier.
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Dann fragen Sie einmal bei Ihrer Krankenkasse nach, welche Dokumente Sie benötigen. Z.B. PTV11 aus einer Sprechstunde bei einer niedergelassenen Therapeutin inkl. Dringlichkeitsbescheinigung, Wie viele Absagen von niedergelassenen Therapeut:innen müssen Sie nachweisen? ...
Wenn Sie eine grobe Idee vom Vorgehen haben und bestenfalls bereits eine Sprechstunde absolviert und "Absagen gesammelt" haben, können Sie sich gerne bei mir melden. Ich schaue dann, ob oder wann ich Sie per KEV aufnehmen könnte.